Pflege beginnt mit Vertrauen.

Telefon: +49 (0)8531 41704

 

Pflege heißt Hilfe von Anfang an.

 

 

Unsere Pflegeleistungen in der täglichen Praxis:

Wir unterstützen:

  • beim An- und Auskleiden.
  • bei der täglichen Körperpflege wie beispielsweise Waschen, Duschen, Baden,
  • bei der Nagel- und Haarpflege und Einreibungen.
  • Weiter fördern wir durch Bewegungs- und Gehübungen die Mobilität.
  • selbstverständlich leisten wir hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Zubereiten von Mahlzeiten und Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Auch für den Fall, dass z.B. pflegende Angehörige zeitweise verhindert sind, bieten wir eine individuell abgestimmte Versorgung.
  • Diese kann zu Hause – Verhinderungspflege SGB XI §39 – oder in einer
  • stationären Pflegeeinrichtung – Kurzzeitpflege SGB XI§42 – erfolgen.
  • Dazu kommt die Betreuung bei Demenz.

Grundpflege:

Bereits im Vorfeld einer möglichen Krankenhausbehandlung beraten wir die Pflegebedürftigen und deren Familien in den eigenen vier Wänden. Dabei besprechen wir eine eventuellen Pflegebedürftigkeit und leisten Hilfe bei der Antragstellung an die Pflegekasse.

Auf Wunsch sind wir auch bei der Begutachtung durch den MDK beratend anwesend.

Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen ist es uns möglich, direkt mit der jeweiligen Kranken-/Pflegekasse abzurechnen und Pflegebedürftige auch ohne Wartezeit aufzunehmen.

Pflege heißt, immer die Würde und Selbstständigkeit der Hilfsbedürftigen zu wahren.

 

 

Behandlungspflege:

Wir arbeiten stets im Einklang mit der ärztlichen Verordnung der Haus- bzw. Fachärzte.

Unsere Leistungen in der täglichen Praxis:

• Wundversorgung*

• Medikamentenabgabe

• Sauerstoffabgabe

• Katheter

• Injektionen

• Stomaversorgung

• Sonderernährung

• Port-Versorgung

• Blutzuckerbestimmung

• Infusionen

 

Unser Ziel ist es, allen Pflegebedürftigen die Gesundheit oder die Selbständigkeit vitaler Funktionen zu schützen, zu bewahren oder wieder herzustellen.

*Auch in schwierigen Situationen z.B. bei der Wundversorgung oder parentaler Ernährung über den Port können wir Sie mit geschulten Fachkräften optimal versorgen.

 

Sonderdienste:

 

  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Vermittlung von Krankengymnastik und Massagen
  • Essen auf Rädern – auch für Diabetiker
  • Friseurservice bei Ihnen zu Hause
  • Hausnotruf für die Sicherheit rund um die Uhr
  • Fußpflege

Unser Service:

 

Blutdruckmessen wird bei unseren Patienten ohne Berechnung durchgeführt. Diese Leistung wird sonst von den Krankenkassen nur in bestimmten Fällen befristet übernommen.

Zu sämtlichen Fragen im Bereich der häuslichen Kranken- und Altenpflege wie Pflegestufen und Leistungen der Pflegeversicherung, Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (Pflegebett, Rollator usw.) und Sonderdiensten stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Rufen Sie einfach an unter 08531-41704

Enorm hilfreich für alle Beteiligten: Das zweite Pflegestärkungsgesetz PSGII

Die neue Regelung trat 2017 in Kraft.

 

Pflege für alle, die Hilfe bedürfen.

Pflegebedürftige sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit über einen Zeitraum von mind. sechs Monaten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt sind und in einem erheblichen Maß der Unterstützung bedürfen.

Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).

Die Pflegekasse erteilt dann entsprechend dem MDK-Gutachten einen der fünf Pflegegrade.

Der Bundestag hat das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) am 13. November 2015 verabschiedet. Das Gesetz ist seit Januar 2016 in Kraft und wurde vollständig ab 1. Januar 2017 umgesetzt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit das Begutachtungsverfahren ebenso wie die meisten leistungsrechtlichen Regelungen wurden zu Beginn 2017 wirksam.

Mehr Geld in der Pflege

Gute Nachrichten gibt es für Pflegebedürftige und deren Angehörige:

Sie alle können erhebliche Mehrleistungen für Betreuung, Hauswirtschaft und Ersatzleistungen zusätzlich zu den Pflegeleistungen in Anspruch nehmen – auch für viele Umbaumaßnahmen.

Infos zu allen Neuerungen sowie dem Pflegestärkungsgesetz II erfahren Sie bei uns.

 

 

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